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Abschied vom EGVP für Behörden – Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) kommt

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Abschied vom EGVP für Behörden – Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) kommt

Die sich im Gesetzgebungsverfahren befindliche "Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach" ist als Referentenentwurf seit April veröffentlicht und soll mit Wirkung zum 01. Januar 2018 in Kraft treten. Gerade vor dem Hintergrund dieser zeitlichen Herausforderung wirft dies bei Behörden Fragen auf. Als erwiesener Experte für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) möchte procilon einen Beitrag zur Aufklärung leisten und eine zusammenfassende Interpretation liefern.

Weiterer sicherer Übertragungsweg im ERV wird definiert

Im bereits 2013 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde die Zulassung weiterer sog. "sicherer Übertragungswege" vorgesehen. Davon macht der Gesetzgeber nun Gebrauch und beschreibt zusätzlich zu den definierten Szenarien für Rechtsanwälte und Notare jetzt die elektronische Kommunikation von Behörden mit den Gerichten der Länder und des Bundes. Das besondere elektronische Behördenpostfach wird damit zu einem weiteren sicheren Übertragungsweg erklärt und kann ab 01. Januar 2018 genutzt werden.

Die geplante Verordnung regelt keinen Technologiewechsel, sondern beschreibt formale Rahmenbedingungen neu. Eine wichtige Botschaft für Behörden, denn mit SAFE und dem OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr - umgangssprachlich auch gern als EGVP bezeichnet - können bereits vorhandene und etablierte Technologien weiter genutzt werden.

Elektronische Identitäten neu zuordnen

Die Verordnung ordnet dem besonderen elektronischen Behördenpostfach eine inländische Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts zu. Um dem Postfachinhaber nun eine elektronische Identität zuzuordnen, bedarf es einer entsprechenden Identifizierung. Dies ist im Prozess vergleichbar mit dem durch die eIDAS-Verordnung eingeführten elektronischen Behördensiegel. Im Folgenden erhält der Postfachinhaber ein zugehöriges Verschlüsselungszertifikat. Da die Verordnung die Weitergabe des Zertifikats ausdrücklich gestattet, kann die Behörde den Zugang zum besonderen elektronischen Behördenpostfach durch natürliche Personen selbst bestimmen. Die Verantwortung für die tatsächlichen Nutzer trägt der Zertifikatseigentümer. Empfehlenswert ist es deshalb bei der Einführung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs nicht nur technische, sondern vor allen auch organisatorische Aspekte zu beachten.

Fazit zum besonderen elektronischen Behördenpostfach beBPO

Da der Gesetzgeber keine neuen technologischen Anforderungen an das besondere elektronische Behördenpostfach gestellt hat, können bereits vorhandene und etablierte Komponenten des elektronischen Rechtsverkehrs weiter genutzt werden. Vorhandene Infrastrukturkomponenten bleiben mit neuen SAFE-Identitäten funktionstüchtig. Die Identifizierung der Behörde und Registrierung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs wird durch den bewährten Identifizierungsdienst SAFE umgesetzt.

Bekanntlich ist procilon gemeinsam mit der Westernacher Solutions AG seit 2013 mit der Pflege und Weiterentwicklung von SAFE beauftragt. Hier wurde mit dem "Virtuellen Attributs Service" eine Komponente implementiert, die nach dem Trusted-Domain-Konzept Vertrauensstellungen unterschiedlicher Gruppen wie Gerichte, Rechtsanwälte, Notare und nun eben auch Behörden herstellt. Gesicherte Kommunikation wird damit domainübergreifend mit nur einer Registrierung möglich.

Mit dem zugelassenen Drittprodukt für den OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr - Integrationslösung proDESK Framework 3.0 von procilon – existiert schon seit Längerem eine benutzerfreundliche Integrationskomponente, die Fachanwendungen und Kommunikationslösungen die Welt des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet.

Nutzer von procilon-Produkten sind für das Inkrafttreten der neuen Verordnung am 01. Januar 2018 also bestens gerüstet. Das besondere elektronische Behördenpostfach wird damit so einfach wie E-Mail.

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Henrike Ewald

Henrike Ewald

Pressekontakt Marketing Manager 034298 4878 10

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