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DSGVO – Technisch organisatorische Maßnahmen rücken zunehmend in den Fokus

Der erste Wirbel um die DSGVO scheint vergangen, aber viele Unternehmen und Institutionen haben die Zeit genutzt, um ihre Datenschutzkonzepte auf den Prüfstand zu stellen. Überarbeitete und eventuell neu formulierte Datenschutzgrundsätze führen oft auch dazu, dass bisherige technisch organisatorische Maßnahmen neu konzipiert werden müssen. Besonders die oft sträflich behandelte E-Mail-Kommunikation sollten Verantwortliche genau betrachten, insbesondere beim elektronischen Austausch personenbezogener Daten ist hier Verschlüsselung mehr als angeraten.

So ist z.B. bei der Marktkommunikation zwischen Energieversorgern schon seit längerem Verschlüsselung und Signatur durch die Bundesnetzagentur vorgeschrieben. Nicht geregelt ist allerdings das sog. bilaterale Clearing zwischen den Unternehmen, bei dem ebenfalls Kundendaten ausgetauscht werden. Damit unterliegt dieser E-Mailverkehr ebenfalls einer Verschlüsselungspflicht und zwar nicht erst seit Mai.

Deshalb haben schon in der Vergangenheit immer mehr Energieversorger bestehende Verschlüsselungstechnologie für Marktkommunikation mittels EDIFACT auch für das Clearing genutzt.

Wer dafür proGOV von procilon nutzt ist durch die Hinterlegung eines zugehörigen Zertifikats und Festlegung entsprechender Regeln im proGOV Regelwerk, sehr schnell dazu in der Lage. Zu klären sind lediglich infrastrukturelle Fragen, da die EDIFACT-Marktkommunikation und Clearing-Postfächer meist nicht in der gleichen Umgebung betrieben werden.

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Henrike Ewald

Henrike Ewald

Pressekontakt Marketing Manager 034298 4878 10

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