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Bundesrat stimmt Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV zu
Der Bundesrat hat in seiner 961. Sitzung am 3. November 2017 der „Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)“ zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und sie tritt wie geplant zum 01. Januar 2018 in Kraft.
beBPO als sicherer Übertragungsweg im ERV für Behörden
Die Verordnung regelt einheitlich den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mit allen Gerichten der Länder und des Bundes sowie Einzelheiten des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPO). Dies ermöglicht Behörden, zukünftig die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte auf einem sicheren Übermittlungsweg. Voraussetzung dafür ist die Durchführung eines Identifizierungsverfahrens, bei dem festgestellt wird, ob der Postfachinhaber eine inländische Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist und Name und Sitz des Postfachinhabers zutreffend bezeichnet sind.
Darüber hinaus regelt die ERVV die technischen Rahmenbedingungen der Einreichung elektronischer Dokumente bei den Gerichten. Hervorzuheben ist hier die Verpflichtung, ab 30. Juni 2019 Dokumente ausschließlich in durchsuchbarer Form einzureichen. Dies wird Teilnehmern am ERV speziell bei gescannten Papierdokumenten vor einige Herausforderungen stellen.
Strategische Zusammenarbeit der e-dox AG und procilon
Vor diesem Hintergrund haben nun der XEROX-Entwicklungspartner e-dox AG aus Leipzig und die procilon GROUP aus Taucha eine strategische Zusammenarbeit vereinbart. Hierbei steht neben der Erfüllung der technischen Anforderungen aus der ERVV der Integritätsschutz gescannter Dokumente im Fokus. Erreicht wird dies durch die Integration von sicheren Cloud-Services der proTECTr-Plattform in den Scan-Prozess.
Marcus Putschli, Vorstand der e-dox AG, erläutert: „Die technischen Möglichkeiten, die sich aus der Partnerschaft ergeben, gehen weit über die Anforderungen der ERVV hinaus. Der Schutz der Integrität von gescannten Dokumenten durch einen qualifizierten Zeitstempel wird integraler Bestandteil des Scanvorgangs sein. Wir kombinieren damit ERVV-konforme und leistungsfähige Scangeräte mit entsprechender Software, die Aspekte der Informationssicherheit von Anfang an berücksichtigt.“
Jürgen Vogler, Geschäftsführer procilon IT-Solutions GmbH, ergänzt: „Intensiver Austausch hat uns am Ende auf die Idee gebracht, die Expertise von procilon beim ersetzenden Scannen, elektronischen Rechtsverkehr und der Entwicklung innovativer proTECTr-Cloud-Services, mit den ‚Hardwarekenntnissen‘ von e-dox zu verbinden. Darüber hinaus helfen europäische Standards, wie eIDAS, neue und effiziente Lösungen zu entwickeln, welche Anwendern den Weg in die Digitalisierung - bei gleichzeitiger Einhaltung von Compliance - erleichtern.“