Blog-Eintrag -
Änderung der Größenbeschränkung im Elektronischen Rechtsverkehr - procilon stellt Maintenance Pack bereit
Dem allgemeinen Wunsch vieler Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) folgend, wurden die bisherigen Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) geändert. Ab dem 01.04.2022 kann eine ERV-Nachricht ein Datenvolumen bis zu 100 MB und bis zu 200 Anhänge enthalten. Das für die Teilnahme am ERV zugelassene Drittprodukt von procilon ist uneingeschränkt weiter benutzbar.
Insbesondere für die komfortable Teilnahme am ERV mittels E-Mail-Integration und proGOV wird mit dem vorliegenden MP I 2022 das zugehörige Update ausgeliefert.
In einem Live-Webcast können proGOV Nutzer Fragen an unseren Experten stellen und sich noch umfassender über das Update informieren.