Blog-Eintrag -
Digitalisierung im Verwaltungsrecht – Gesetzesänderungen eröffnen neue Chancen
Der Bundesrat hat in seiner 1036. Sitzung am 29. September 2023 keine Einwände gegen den Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften“ (5. VwVfÄndG) erhoben. Damit steht der Modernisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren im Zeitalter der Digitalisierung und dem Inkrafttreten am 01. Januar 2024 nichts mehr im Weg. In diesem Blog-Beitrag fassen wir die für procilon relevanten Punkte dieses Gesetzentwurfs zusammen.
Neben den Anpassungen zur digitalen Auslage von Dokumenten auf den Internetseiten von Behörden und der Möglichkeit zur elektronischen Einreichung von Einwendungen, wird dem Thema elektronischer Äquivalente für das Schriftformerfordernis ein breiter Raum eingeräumt.
So ist vorgesehen, dass das qualifizierte elektronische Siegel der Behörde ebenfalls die Schriftform ersetzen kann. Bisher war dies lediglich durch die qualifizierte elektronische Signatur möglich. Damit wird die Palette der Anwendungsmöglichkeiten von Vertrauensdiensten zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsabläufen deutlich erweitert.
Auch für Besitzer von besonderen elektronischen Postfächern im elektronischen Rechtsverkehr ergeben sich Vereinfachungen. Neben der Gerichtskommunikation können nun schriftformersetzende elektronische Erklärungen auch gegenüber Behörden über besondere elektronische Postfächer, wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO), abgegeben werden.
Dies wertet diese Option der elektronischen Kommunikation deutlich auf. Allerdings sollte die rechtliche Wirksamkeit nach Hin- und Rück-Kanal beachtet werden.
Fazit
Das Gesetz zur Anpassung des Verwaltungsrechts an die Zeiten der Digitalisierung bringt richtige Veränderungen mit sich. Die Erweiterung des Schriftformersatzes um qualifizierte elektronische Siegel und die Kommunikation über besondere elektronische Postfächer sind Schritte in Richtung einer effizienteren und nutzerfreundlicheren Verwaltung. Diese Änderungen werden die Art und Weise, wie Verwaltungsverfahren in Deutschland ablaufen nicht disruptiv verändern aber rechtskonforme elektronische Kommunikation zu und von Behörden erheblich erleichtern.