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Mit QES auf der sicheren Seite im Elektronischen Rechtsverkehr

Blog-Eintrag -

Mit QES auf der sicheren Seite im Elektronischen Rechtsverkehr

Der Datenaustausch im ‚Elektronischen Rechtsverkehr‘ ist bekanntlich mit einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen reguliert. Das erfreuliche Wachstum dieses Datentransfers bezieht immer wieder neue Teilnehmer mit ein und ermöglicht so einen zuverlässigen und sicheren Datentransfer nicht nur zu den Gerichten, sondern auch zwischen den Teilnehmern untereinander. Durch diese Erweiterungen lassen sich aber durchaus immer wieder Bereiche identifizieren, bei denen eine klare rechtliche Regelung fehlt. Dies schafft bei Anwendern Unsicherheiten, die allerdings mit einfachen technischen Hilfsmitteln behoben werden können.

So ist kürzlich das beA einer zugelassenen Berufsausübungsgesellschaft als sicherer Übertragungsweg im Sinne der ERVV zugelassen worden. Aber aufgrund der Tatsache, dass bei einem Versand aus einem derartigen Postfach zwar der einzureichende Schriftsatz, aber nicht die Identität der konkreten Person übermittelt wird, können Gerichte keine Zuordnung von Schriftsätzen und dafür verantwortliche Person treffen. Vor diesem Hintergrund empfehlen sowohl die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer Veröffentlichung, bei der Einreichung von Schriftsätzen aus dem beA einer Berufsausübungsgesellschaft, die Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren, um einen direkten Personenbezug herzustellen.

Bei der Auswahl einer dafür geeigneten Signatursoftware, die auch als Signaturanwendungskomponente bezeichnet wird, kann laut BRAK und DAV auch auf Lösungen außerhalb des beA zurückgegriffen werden. Dies ist insbesondere bei der Signatur von Schriftsätzen mit vielen Einzeldokumenten unter Ausnutzung der sog. Stapelsignatur ausgesprochen sinnvoll. Als weiteres Kriterium sollte aus unserer Perspektive unbedingt die Möglichkeit einer eIDAS-konformen Fernsignatur in den Auswahlprozess mit einbezogen werden. Mit Sign Live! CC von intarsys steht bereits heute eine Signaturanwendungskomponente zur Verfügung, die all diese Anforderungen erfüllt. Hier können neben ‚klassischen‘ Signaturmethoden mit Signaturkarten auch demnächst die Fernsignatur der Bundesnotarkammer genutzt werden. Die Lösung steht sowohl für Windows als auch für MacOS zur Verfügung. Neben den umfangreichen Möglichkeiten bei der Gestaltung von Signaturfeldern, können diese interaktiv oder automatisch auf PDF-Dokumente aufgebracht werden. Bei der nutzerfreundlichen Stapelverarbeitung, also der Signatur von mehreren Dokumenten, ist nur eine einmalige PIN-Eingabe nötig.

Sign Live! CC bewährt sich darüber hinaus bei der einfachen Verbindung mit individuell genutzter Kanzlei-Software durch PDF-Konvertierung über virtuellen PDF-Drucker.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zu Sign Live! CC

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Henrike Ewald

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