Blog-Eintrag -
Neue Referenz: Deutsche Klassenlotterie Berlin
Mit der Verordnung zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVV) wurde es möglich, den Anspruch auch auf den vollständig digitalisierten Dokumentenaustausch mit der Justiz und Verwaltungsbehörden zu übertragen. Als „Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts“ kann LOTTO-Berlin dafür den sicheren Übertragungsweg über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) nutzen. Neben einer möglichst guten Benutzerfreundlichkeit sollte vor allem auch eine ERVV-konforme Lösung geschaffen werden. Dafür kommen im Elektronischen Rechtsverkehr ausschließlich sogenannte „zugelassene Drittprodukte“ in Frage.