Blog-Eintrag -
procilon begrüßt Gesetzentwurf des BMJV zu eBO
Elektronisches Bürger- & Organisationenpostfach - eBO - schließt Lücke im Austausch mit der Justiz
„Ich muss ein Dokument zum Amtsgericht schicken und habe gesehen, dass Sie ein zugelassenes Drittprodukt für den elektronischen Rechtsverkehr haben.“ Solch ein Satz ist oft der Beginn eines informativen Austausches, insbesondere mit Vertretern von Unternehmen, die einen Weg für einen leichten Datenaustausch im Rechtswesen suchen. Wir konnten im ersten Schritt immer helfen, mussten aber meist darauf hinweisen, dass ein Empfang von Nachrichten vom Gericht bisher nicht möglich ist.
Zwar arbeiten im elektronischen Rechtsverkehr schon heute viele Notare, Rechtsanwälte und Verwaltungen mit effizienter bidirektionaler Kommunikationstechnik vollständig digital und nutzen definierte sichere Übertragungswege aber für andere am Prozessgeschehen Beteiligte stehen äquivalente und vor allem nutzerfreundliche Komponenten nicht zur Verfügung. Im Kontext durchgängig digitaler Prozesse im Justizumfeld wurden auf diese Weise immer wieder Medienbrüche erzeugt.
Nun hat sich das BMJV genau dieser Schwachstelle angenommen und einen Gesetzentwurf zur Beseitigung von Hemmnissen veröffentlicht. Zentraler Bestandteil sind dabei die Rahmenbedingungen für einen zusätzlichen sicheren Übertragungsweg über das ‚besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach‘ (eBO). Mit der Einführung des eBO wird neben dem elektronischen Versand von Dokumenten an die Gerichte auch der ‚Rückkanal‘, also die Zusendung durch die Gerichte an den eBO-Inhaber, möglich werden. Nötig ist für Anwender lediglich eine Identitätsbestätigung und ein entsprechender Eintrag in den Verzeichnisdienst SAFE sowie eine passende Sende- und Empfangs-Software.
Mit unseren Produkten sind wir schon länger bestens in der digitalen Transformation des Rechtswesens positioniert und gestalten diesen Prozess durch unsere Mitarbeit in der AG IT-Standards in der Justiz der Bund-Länder-Kommission aktiv mit. Die Umsetzung solcher Projekte in der Praxis ist letztendlich nicht nur eine Frage innovativer Technologie, auch der Rechtsrahmen muss stimmen. Damit ist der vorgelegte Entwurf des BMJV ein sehr begrüßenswerter Schritt.