Mit QES auf der sicheren Seite im Elektronischen Rechtsverkehr
Sowohl Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) empfehlen, bei der Einreichung von Schriftsätzen aus dem beA einer Berufsausübungsgesellschaft, die Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren, um einen direkten Personenbezug herzustellen